2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Schimmelwasen“ mit integriertem Grünordnungsplan in Weidenbach
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat von Weidenbach hat in seiner Sitzung am 03.12.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Schimmelwasen“ – im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Süden von Weidenbach an der Ornbauer Straße und erstreckt sich über die Flurstücke 229/1, 229/2, 229/3 und 229/4, Gemarkung Weidenbach. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt rund 1,7 ha.
Der Erweiterungsbereich (Flur-Nummer 229/4) wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Nördlich des Geltungsbereichs liegen gemischt genutzte Bauflächen sowie eine kleinere gewerblich genutzte Fläche. Im Osten, durch die Gemeindeverbindungsstraße Richtung Ornbau getrennt, befinden sich ebenfalls gemischt genutzte Flächen. Der restliche Umgriff im Westen und Süden grenzt an den landwirtschaftlich genutzten Außenbereich an.

Im Rahmen der Bauantragsgenehmigung wurde festgestellt, dass wegen der Festsetzung der offenen Bauweise im Bebauungsplan, die geplante abweichende Bauweise im Baukörper von mehr als 50 m Länge nicht zulässig ist. Aus diesem Grund wird im Bebauungsplan die Festsetzung zur Bauweise geändert. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.

Die 2. Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren, bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB zur Anwendung kommen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB wird nicht angewandt.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Am Schimmelwasen“ mit Begründung liegt in der Zeit vom 10. Januar 2019 bis einschließlich 11. Februar 2019 öffentlich aus.

Während der allgemeinen Dienststunden können die Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triedsdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach, Zimmer-Nr. 8 eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Während der Auslegungszeit können Anregungen/Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Über die abgegebenen Anregungen/Stellungnahmen entscheidet der Marktgemeinderat. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Begründung
Bebauungsplan

Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Weidenbach

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18.06.2018 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt.
Mit Bescheid vom 11.07.2018, Aktenzeichen: 610-20/21 SG 41 hat das Landratsamt Ansbach die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Weidenbach genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 16 vom 03.08.2018 wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan bei der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Zimmer Nr. 9, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Flächennutzungsplan
Begründung
Zusammenfassende Erklärung

Satzungsbeschlusses für die 1. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Schimmelwasen“ mit integriertem Grünordnungsplan, Markt Weidenbach

Der Markt Weidenbach hat mit Beschluss vom 18. Juni 2018 die 1. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Schimmelwasen“ mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 16 vom 03.08.2018 tritt die 1. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan bei der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Zimmer Nr. 9, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Bebauungsplan
Begründung
Zusammenfassende Erklärung
Umweltbericht