Anmeldung einer Wohnung:
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes binnen 2 Wochen nach Einzug anmelden.
Ausnahmen:
Wer bereits in Deutschland gemeldet ist und die weitere Wohnung nur für bis zu 6 Monaten bezieht muss sich für diese Wohnung nicht anmelden.
Abmeldung einer Wohnung:
Es ist ein Zeitfenster von einer Woche vor bis zwei Wochen nach dem Auszug vorgesehen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung, die nicht mehr genutzt wird, erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist.