Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Dem Marktgemeinderat Weidenbach wurde in der öffentlichen Sitzung am 21. Juni 2021 der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 14 "Schellenkreuz" in der Fassung vom 21. Juni 2021 vorgestellt.

Der Markt Weidenbach beabsichtigt im Norden des Hauptortes Wohnraum zu schaffen.
Der Bedarf für das geplante Wohngebiet "Schellenkreuz" ergibt sich in Folge der Nachfrage an Wohnbaufläche aus der Bewohnerschaft, der stabilen Einwohnerentwicklung der letzten Jahre, der positiven Bevölkerungsentwicklung, welche insbesondere Ergebnis von Zuzügen im Marktgebiet ist. Der Wohnraum soll in Form von Einfamilienhäusern und einem Teil Mehrfamilienhäusern vorgesehen werden, um die Nachfrage und den Raum für verschiedene Wohn- und Lebensformen zu schaffen bzw. abdecken zu können.

Bebauungsfläche "Schellenkreuz"  

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 834, 835, 835/1 und Teilfrläche 1225 sowie Teilfläche 836 der Gemarkung Weidenbach und weist eine Größe von ca. 2,6 ha auf.

 

Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungs- und Grünordnungsplans soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB erfolgen. Seit dem 01.01.2007 können Bebauungspläne für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung - sogenannte Bebauungspläne der Innenentwicklung - gem. § 13a BauGB in einem beschleunigten Bauleitplanverfahren aufgestellt, geändert oder ergänzt werden. Gemäß § 13b BauGB "Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren" gilt bis zum 31. Dezember 2022 der § 13a BauGB auch entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 S. 2 BauGB von weniger als 10.000 qm, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 13 B BauGB kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss ist bis zum 31. Dezember 2024 zu fassen. 

Die Anwendung gemäß § 13b BauGB begründet sich durch:
• die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO des Plangebiets, welche weniger als 10.000 m² aufweist und
• den Anschluss der geplanten Wohnnutzungen (allgemeines Wohngebiet), an im Zusammenhang bebaute Ortsteile (im Süden des Plangebiets).

Somit ist die Voraussetzung erfüllt, dass die zu überplanende Fläche an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) angrenzt.

Die unter § 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB aufgeführten weiteren Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens liegen nach eingehender Vorabsondierung ebenfalls vor. Durch diesen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit eines Vorhabens begründet, das nach UVPG oder Landesrecht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt. Auch liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB genannten Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Natura-2000-Gebieten (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) vor. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist nicht erforderlich.  

Der Marktgemeinderat Weidenbach hat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 21. Juni 2021 durchzuführen.

Der Vorentwurf in der Fassung vom 21. Juni 2021 liegt einschließlich der Begründung zur allgemeinen Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. 
Pandemiebedingt ist die vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Es gilt die FFP2-Maskenpflicht.

In der Zeit vom 12. Juli 2021 bis 12. August 2021

Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Triesdorfer Straße 8
91746 Weidenbach
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr,
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Die Unterlagen stehen während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich auch auf der Homepage des Marktes Weidenbach zur Einsicht bereit.  

➥ Textliche Festsetzungen und Hinweise

➥ Begründung 

➥ Plan


Datenschutz


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Weidenbach, 09.07.2021
Gez.
Willi Albrecht
Erster Bürgermeister