Wechsel des Hauptwohnsitzes

 

Um das Angebot noch weiter zu verbessern, bitten wir Sie uns zu unterstützen, indem Sie Ihren Hauptwohnsitz in Weidenbach anmelden. Denn als Bürger/in von Weidenbach haben Sie die Möglichkeit mitzugestalten und die Lebensqualität an Ihrem Studien-, Lernort positiv zu beeinflussen.

Melden Sie Ihren Hauptwohnsitz in Weidenbach an
– denn gemeinsam können wir mehr erreichen!
Bei der Anmeldung erhalten Sie Essensgutscheine im Wert von 30 EUR.

Meldepflicht – Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Nach dem Meldegesetz ist es vorgeschrieben, innerhalb von zwei Wochen nach Einzug, jeden Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden sofern diese Wohnung voraussichtlich länger als 6 Monate durchgehend genutzt wird und kein weiterer Wohnsitz im Inland gemeldet ist.

Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis und/oder Reisepass sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Wohnungsgebers mit.

Bitte beachten Sie, dass Sie ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Verwarnungsgeld oder Geldbuße geahndet werden kann.

Weidenbach als Hauptwohnsitz
Möglicherweise beabsichtigen Sie in den ersten Wochen Ihres Studiums öfter zwischen Heimat- und Studienort zu pendeln. Bedenken Sie aber, dass Sie sich mit fortschreitendem Studium in der Regel länger am Studienort als zu Hause aufhalten werden. Nachdem das Melderecht für die vorwiegenden Aufenthalte auf einen Prognosezeitraum von einem Jahr abstellt, ist deshalb Weidenbach Ihre Hauptwohnung!

Sollten Sie innerhalb von Weidenbach umziehen, informieren Sie bitte auch hierüber das Einwohnermeldeamt. Hierfür wird auch eine Wohnungsgeberbescheinigung benötigt.

Sollten Sie wegziehen erfolgt die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes immer in der Hauptwohnungsgemeinde, bei Hauptwohnsitzen in der künftigen Wohnsitzgemeinde.

Was bedeutet die Wohnsitzwahl im Einzelnen:

Wahlen
Eintrag ins Wählerverzeichnis für Wahlrecht auf Bundes- und Europaebene. Fristgerecht vor der Wahl können Sie sich in das Wählerverzeichnis der Nebenwohnsitzgemeinde eintragen lassen. Somit können Sie bei der Kommunalwahl in Ihrem Heimatort wählen gehen.

Steuer
Für Weidenbach sind keine Steuerabgaben erforderlich.

An-, Ummeldung Auto
Grundsätzlich muss das Auto beim Hauptwohnsitz gemeldet sein. Läuft das Auto zum Beispiel auf die Eltern, so hat der Hauptwohnsitz Weidenbach keine Auswirkungen.

Bafög
Keine Auswirkungen, da Wohnung der Eltern und Sitz der Schule ausschlaggebend ist.

Wohngeld
Keine Auswirkungen, da hierfür der Lebensmittelpunkt nicht unbedingt am Hauptwohnsitz liegen muss. Wählen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Weidenbach – es spricht nichts dagegen, aber vieles dafür!