Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt zum Schutz für pflegende Angehörige FFP2-Schutzmasken zur Verfügung.
Die Masken können in der Verwaltungsgemeinschaft, nach Vereinbarung eines Termins, kostenfrei abgeholt werden.

Ausgegeben werden drei Masken für die Hauptpflegeperson. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung muss das Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen vorgelegt werden.