Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Weidenbach
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18.06.2018 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt.
Mit Bescheid vom 11.07.2018, Aktenzeichen: 610-20/21 SG 41 hat das Landratsamt Ansbach die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Weidenbach genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 16 vom 03.08.2018 wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan bei der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Zimmer Nr. 9, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
➥ Flächennutzungsplan
➥ Begründung
➥ Zusammenfassende Erklärung